Rechtsgebung der EU

Europapur.jpg (26992 Byte)

Hier erst einmal ein tabelarischer Überblick:

Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts

Rechtsquelle Autor vergleichbar im deutschen Recht Adressat Verbindlichkit effet direct

primäres Gemeinschaftsrecht:

Gründungsverträge Mitgliedsstaaten Verfassung Mitgliedsstaaten, Organe der Gemeinschaft, Private ja, soweit entsprechend formuliert ja, soweit entsprechend formuliert

sekundäres Gemeinschaftsrecht:

Verordnung Rat alleine, Rat+Parlament, Kommission (auf unterer Ebene), EZB Ratsverordnung: Gesetz, Kommissions-
verordnung: Gesetz oder Rechtsverordnung
Private, Mitgliedsstaaten ja, in allen Teilen ja
Richtlinie Rat alleine, Rat+Parlament, Kommission (selten) keine Entsprechung, allenfalls ähnlich Rahmengesetz-
gebung im Verhältnis Bund-Länder
Mitgliedsstaaten nur hinsichtlich festgelegter Ziele nur, wenn nicht rechtzeitig umgesetzt wurde und die Klausel unbedingt ist und einen hinreichend genauen Inhalt hat
Entscheidung Rat (selten), Kommission, EZB Verwaltungsakt Private, Mitgliedsstaaten (selten) ja, in allen Teilen, aber nur für Adressaten ja
Empfehlung und
Stellungnahme
Rat, Kommission, EZB, Rechnungshof Verwaltungs-
anweisung, Ministerialerlass
Mitgliedsstaaten, Private nein nein

 

Zurück