Religion und Kirche

Evangelische Kirche Katholische Kirche
In Deutschland sind die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des Gewissens und die Freiheit der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich (Artikel 4, Grundgesetz), die ungestörte und freie Religionsausübung sind also gewährleistet!
Deshalb ist eine Staatskirche verboten und niemand darf wegen seines Glaubens in irgendeiner Form rechtlich sowie sozial benachteiligt werden!
In Deutschland wird die Freiheit zur Vereinigung zu Religionsgemeinschaften gewährleistet und als "Körperschaften des öffentlichen Rechts", sind die großen Kirchen und andere Religionsgemeinschaften berechtigt Kirchensteuer zu erheben.