Artikel 20 GG

Artikel 20: "Staatsstruckturprinzipien;
Wiederstandsrecht
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das
Recht zum Wiederstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Der Artikel 20 ist die sogenannte
"Verfassung in Kurzform", er ist nach Artikel 79/3 unveränderbar!
a) Staatszielbestimmungen / Leitprinzipien / Struckturmerkmale unseres politischen
Systems.
b) Wiederstandsrecht, gegen jeden, der diese Ordnung angreift.
| Republik: | Demokratie: | Bundesstaat: | Sozialstaat: | Rechtstaat: (Art. 28) |
| Der Träger aller Staatsgewalt
ist im Gegensatz zur Monarchie das Volk Ein gewähltes Staatsoberhaupt |
Staatsgewalt geht vom Volke aus
(Art. 20) Freie Wahlen (Art. 20;38) Mehrparteiensystem (Art. 29) und Recht auf Oposition. Bestimmte Freiheitsrechte (Art. 2-18) |
Gliederung des Bundes in Länder
(Art. 20/1;79/3) Länder verfügen über staatliche Hoheitsmacht (eigene Parlamente, Regierungen usw.) Verteilung der Kompetenzen sind im GG festgelegt (Art. 70ff) Mitwirkung der Länder bei der Bundesgesetzgebung durch die länderkammer, den Bundesrat |
Schutz der Menschenwürde (Art.
1) Da dies im Grundgesetz nicht näher festgelegt ist, ist es Aufgabe der jeweiligen Regierung dieses Sozialpostulat umzusetzen |
Der Grundsatz der Gewaltenteilung
(Art. 20/2) Bindung der Staatsorgane an Recht und Gesetz (Art. 20/3) Gewähleistung der persönlichen Grundrechte (Art. 1-19) und auch der sogenannten justiziellen Grundrechte (Art. 101-104) Rechtswegegarantie (Art. 19/4) Unabhängigkeit der Justiz |
| Volksherrschaft | Föderalismus = Hoheitsgewalt der Länder | Schutz der sozial Schwachen | Herrschaft des Gesetzes |