Deutschland ab 1871

Die Staaten des Deutschen Reiches 1871-1918
Die Verfassung vom 16.4.1871 verband in
geschickter Mischung föderalistische und unitarische Elemente sowie demokratische und
monaeschiche Gedankengänge miteinander.
Das Deutsche Reich der Kaiserzeit war ein Bundesstaat, es bestand auf einem Vertrag
zwischen 22 deutschen Fürsten und den 3 Hansestädten, es umfasste außer den 25 Staaten
auch das Reichsland Elsass-Lothringen.
Die Reichsgewalt hatten die regierenden
deutschen Fürsten und die freien Reichsstädte Hamburg, Bremen und Lübeck inne, ihr
verfassungsmäßiges Organ war der Bundesrat.
Der jeweilige Preußische König war zugleich deutscher Kaiser, er hatte das Präsidium
des Bundes.
Seine Aufgaben waren es, das Reich völkerrechtlich zu vertreten, er konnte den Krieg
erklähren falls das Reich angegriffen würde, sonst brauchte er dazu die Zustimmung des
Bundesrates, desweiteren konnte er Frieden schließen, Verträge mit anderen Staaten
eingehen, Gesandte beglaubigen und empfangen und daneben standen ihm noch einige von der
damaligen Verfassung festgelegte Befugnisse zu.
Der Reichstag wurde mit allgemeinen und
geheimen Wahlen bestimmt und war an der Gesetzgebung beteiligt.
Das Reichsgesetz wurde vom Kaiser ausgearbeitet und musste mit einem Mehrheitsbeschluss
vom Bundesrat und vom Reichstag beschlossen werden.
Der vom Kaiser ernannte Reichskanzler wer der
einzige Minister, er war jedoch unabhängig vom Reichstag.
Unter diesem standen an der Spitze der Reichsämter die Staatssekretäre.
Reichskanzler:
| Kanzler | Von | Bis |
| Fürst Bismark | 1871 | 1890 |
| v. Caprivi | 1890 | 1894 |
| Fürst Hohenlohe | 1894 | 1900 |
| Fürst Bülow | 1900 | 1909 |
| v. Bethmann Hollweg | 1909 | 1917 |
| Michaelis | 14.7.´17 | 1.11.´17 |
| Graf Hertling | 1.11.´17 | 30.9.´18 |
| Prinz Max von Baden | 3.10.´18 | 9.11.´18 |