Deutschland ab 1871

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Die Staaten des Deutschen Reiches 1871-1918

Die Verfassung vom 16.4.1871 verband in geschickter Mischung föderalistische und unitarische Elemente sowie demokratische und monaeschiche Gedankengänge miteinander.
Das Deutsche Reich der Kaiserzeit war ein Bundesstaat, es bestand auf einem Vertrag zwischen 22 deutschen Fürsten und den 3 Hansestädten, es umfasste außer den 25 Staaten auch das Reichsland Elsass-Lothringen.

Die Reichsgewalt hatten die regierenden deutschen Fürsten und die freien Reichsstädte Hamburg, Bremen und Lübeck inne, ihr verfassungsmäßiges Organ war der Bundesrat.
Der jeweilige Preußische König war zugleich deutscher Kaiser, er hatte das Präsidium des Bundes.
Seine Aufgaben waren es, das Reich völkerrechtlich zu vertreten, er konnte den Krieg erklähren falls das Reich angegriffen würde, sonst brauchte er dazu die Zustimmung des Bundesrates, desweiteren konnte er Frieden schließen, Verträge mit anderen Staaten eingehen, Gesandte beglaubigen und empfangen und daneben standen ihm noch einige von der damaligen Verfassung festgelegte Befugnisse zu.

Der Reichstag wurde mit allgemeinen und geheimen Wahlen bestimmt und war an der Gesetzgebung beteiligt.
Das Reichsgesetz wurde vom Kaiser ausgearbeitet und musste mit einem Mehrheitsbeschluss vom Bundesrat und vom Reichstag beschlossen werden.

Der vom Kaiser ernannte Reichskanzler wer der einzige Minister, er war jedoch unabhängig vom Reichstag.
Unter diesem standen an der Spitze der Reichsämter die Staatssekretäre.

Reichskanzler:

Kanzler Von Bis
Fürst Bismark 1871 1890
v. Caprivi 1890 1894
Fürst Hohenlohe 1894 1900
Fürst Bülow 1900 1909
v. Bethmann Hollweg 1909 1917
Michaelis 14.7.´17 1.11.´17
Graf Hertling 1.11.´17 30.9.´18
Prinz Max von Baden 3.10.´18 9.11.´18

 

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