Norddeutscher Bund

Der Norddeutsche Bund (1866-1870) wurde nach
dem siegreichen Krieg gegen Österreich 1866 von Preußen ins Leben gerufen und von
Österreich anerkannt.
Genauer erreichte Bismarck die Gründung des Norddeutschen Bundes durch einen Vertrag
zwischen dem König von Preußen und den 18 norddeutschen Staaten sowie den 3
Hansestädten.
Der Bund trat nach Annahme seiner Verfassung durch den Reichstag am 1.7.1867 als
Bundesstaat auf konstitutioneller Grundlage ins Leben.
Der Süden war durch viele Verträge mit dem
Norden verbunden, so dass es auch einen Zollvereinsvertrag gab.
Richtig angegliedert wurde der Süden erst im Zuge des Deutsch-Französischen-Krieges
1870.